Prüfung

Prüfung von automatisierten und elektrischen Anlagen

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Prüfung von Haustechnik

Wir überprüfen ihre Haustechnik und begutachten diese auch. Haustechnik ist der Begriff für die Technik innerhalb des Hauses. Dies beinhaltet die sanitären Anlagen, die Heizungsanlage, die elektrischen Anlagen und wenn vorhanden, die Komfortlüftung. Diese Anlagen müssen geplant werden und deren Ausführung muss kontrolliert werden. Hier sind wir Ihr Ansprechpartner. 

 

 

Prüfung von Gebäudetechnik

Wir überprüfen ihre Gebäudetechnik und begutachten diese. Die Gebäudetechnik umfasst alle technischen Disziplinen im Gebäude. Dazu gehören Heizung und Warmwasser, Lüftung, Klima, Kälte, Sanitär, Elektro und die Gebäudeautomation – kurz HLKKSE + GA.

Diese Systeme ermöglichen, dass Menschen sich in Gebäuden wohlfühlen. Häufig gewichten Bauherren die architektonische Gestaltung von Gebäuden höher als die Gebäudetechnik, obwohl sich Letztere entscheidend auf Energieeffizienz, Raumklima und Werterhaltung von Immobilien auswirkt.

 

 

VDE Prüfung

Die Prüfung  DIN VDE 0100-600 ist für Neuanlagen

Die Prüfung  DIN VDE 0105-100 ist die Wiederholungsprüfung - Instandsetzung- Änderung
Die VDE Prüfung bildet eine wesentliche Voraussetzung für die Arbeitssicherheit in Firmen . Dabei schützt die VDE Prüfung vor Schäden und vor eventuellen Haftungsansprüchen, die von nicht geprüften Elektrogeräten ausgehen. Elektrische Anlagen müssen regelmäßig geprüft werden. Dabei wird sichergestellt, dass die Elektrogeräte ordnungsgemäß funktionieren. Die VDE Prüfung muss mit geeigneten Prüfverfahren und Messverfahren erfolgen. Die BGV A3 Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft verlangt, dass alle Betriebsmittel sowie elektrische Anlagen in regelmäßigen Abständen hinsichtlich ihrer fehlerfreien Funktion getestet werden. Für Personen darf keine Gefährdung von Einrichtungen oder Anlagen ausgehen. Die DGUV Vorschrift 3 Prüfung elektrischer Betriebsmittel muss nachgewiesen und protokolliert werden.

 

 

Prüfung nach DGUV V3

Ab dem 1. Mai 2014 gilt in Deutschland die DGUV Vorschrift 3, die die BGV A3 der Berufsgenossenschaft hat. Die ehemals gültige Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 wurde in die DGUV V3 umgewandelt. Für elektrische Betriebsmittel und Anlagen haben beide Vorschriften Gültigkeit.

 

Warum muss geprüft werden?

Unfälle, die durch defekte elektrische Geräte oder Anlagen verursacht werden, können großen Schaden nach sich ziehen und Menschenleben gefährden. Durch die BGV A3 Prüfung werden Unternehmen entlastet, denn nach einer erfolgreichen Prüfung der elektrischen Betriebsmittel, sind sie von der Haftung befreit. Der Großteil der Versicherer verlangt den Nachweis der regelmäßig durchgeführten BGV A3 Prüfung. Viele Versicherer schließen eine Haftung aus, wenn die BGV A3 Prüfung nicht nachgewiesen werden kann, wodurch Unternehmer alleine für den Schaden haften müssen. Werden zum Beispiel eine Betriebsstätte oder Teile von dieser durch einen Brand zerstört, der von einem nicht geprüften Elektrogerät verursacht wurde, ist die Haftung trotz einer Brandschutzversicherung ausgeschlossen. Auch seitens der Berufsgenossenschaften wird eine Haftung ausgeschlossen, wenn Menschen durch ungeprüfte Geräte verletzt werden oder im schlimmsten Fall zu Tode kommen. Die BGV A3 Prüfung dient der Sicherheit von Menschen, Maschinen und Betriebsstätten.

 

 

Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung  BetrSichV

In Deutschland regelt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die Bereitstellung der Arbeitsmitteln durch einen Arbeitgeber und die Verwendung der Arbeitsmittel durch die Angestellten. Zusätzlich wird in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die Bestimmungen zum Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen dargestellt. Das Schutzkonzept der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist auf alle Gefährdungen, die von Arbeitsmitteln ausgehen, anwendbar.

Das Schutzkonzept der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) beinhaltet verschiedene Teilbereiche.
Die unterschiedlichen Anforderungen werden detailliert beschrieben. Die Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsmitteln muss einheitlich erfolgen. Überwachungsbedürftige Anlagen für den Betrieb werden sicherheitstechnisch bewertet. Als einheitlicher Sicherheitsmaßstab gilt der aktuelle Stand der Technik. Es werden geeignete Prüfungen und Schutzmaßnahmen angewendet.

Für die Beschaffenheit der Arbeitsmitteln gibt es Mindestanforderungen. Für einige Geräte wie beispielsweise Aufzüge oder Druckgeräte stehen andere Regelungen wie die Druckgeräterichtlinie oder Aufzugsrichtlinie zur Verfügung.

 

 

Prüfung und Begutachtung von Maschinen / Bau

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Thermographie

Thermografie ist eine berührungslose Bild gebende Infrarot (IR)-Temperaturmessmethode.

Mittels einer Infrarot-Kamera werden unterschiedliche Temperaturen mit unterschiedlichen Farbwerten dargestellt. Mit dieser Messmethode können z.B. Kontaktstellen in der Elektrotechnik, Solarstrommodule oder ganze Elektroverteilungen berührungslos überprüft werden.

 

 

Sicherheitsbeleuchtung

WIEDERKEHRENDE PRÜFUNG NACH DIN VDE 0108-100  /  EN 50172 VON NOT-, SICHERHEITS-, UND ERSATZLICHTANLAGEN

 

Die Notwendigkeit einer Sicherheitsbeleuchtung ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. ASR A1.3 (2013), ASR A2.3 / ASR A3.4/3 (2011) DIN VDE 0100-560 - DIN EN1838  Ausführung Sicherheitskonzept und Sicherheitskonzept

 

Die Norm VDE 0108-100 / DIN EN 50172 beschreibt die Anforderung an Betrieb, Dokumentation und Prüfung von Sichheitsbeleuchtungsanlagen. Danach sind für Sicherheitsbeleuchtung ebenfalls wiederkehrende Prüfungenausführliche, immer aktuell zu haltende Dokumentation und das Führen von Wartungsbüchern erforderlich. Die Dokumentation muß Zeichnungen, ausgeführt nach VDE 0100-510, enthalten, die alle dazugehörigen Leuchten und Komponenten enthält.  In dem Prüfbuch / Wartungsbuch müssen alle wiederkehrenden Prüfungen, Messungen, Änderungen, Instandhaltungsmaßnahmen usw. von einer verantwortlichen Person gewissenhaft und vollständig dokumentiert werden. 

Bei den wiederkehrenden Prüfungen gibt es täglich, monatlich und jährlich wiederkehrende Prüfungen bzw. Kontrollen.

 

 

Pflegebetten

PRÜFUNG VON PFLEGEBETTEN DIN VDE 0751-1 DIN EN 62353

 

Pflegebetten mit elektrischer Ausstattung sind ortsveränderliche elektrische medizinische Geräte. Entsprechend verlangt die Prüfung von Pflegebetten die Einhaltung der DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3 / BGV A3) und zusätzlich die strikte Umsetzung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)

Der Gesetzgeber schreibt auch die Prüfung von Pflegebetten zwingend wiederkehrend nach DIN VDE 0751-1 / DIN EN 62353 vor. Die Prüfung von Pflegebetten befasst sich mit der Handhabung am Einsatzort, der korrekten Aufstellung des Pflegebettes, dem elektrischen Antriebssystem und mit der Kompatibilität von Zubehör und Ersatzteilen mit dem Pflegebett. Werden Mängel festgestellt, dürfen die Pflegebetten bis zur vollständigen Behebung der Mängel nicht mehr betrieben werden.

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

Gordon Lösch
Öffentlich bestellter und

vereidigter Sachverständiger

für das Elektrotechnikerhandwerk

 

 

 

 

Tel. 0 48 71 - 25 00

Email: info@sv-loesch.de