VDS Prüfungen

Bei den meisten Versicherungsverträgen bestehender oder in Planung befindlicher elektrischer Anlagen wird die sogenannte Feuerklausel SK 3602 vertraglich vereinbart. Diese Klausel schreibt eine regelmäßige Prüfung durch einen VdS anerkannten Sachverständigen vor, um den Versicherungsschutz im Falle eines Feuerschadens sicher zu gewährleisten. Fehlt der aktuelle Nachweis der sog. Klauselprüfung SK3602, wird die Versicherung im Brandfall nicht die vollständigen Kosten übernehmen. Es kann theoretisch sogar zum Verlust der Versicherungsschutzes kommen!


 

 

Gordon Lösch
Öffentlich bestellter und

vereidigter Sachverständiger

für das Elektrotechnikerhandwerk

 

 

 

 

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